Ein Virus schränkt ein ...Coronavirus

Auch das Leben in Hochstedt ist durch das Auftauchen des Corona Virus SARS-CoV-2 durcheinander geraten. Bereits im Februar 2020 wurde deutlich, dass sich das Virus von China aus auch in Europa und Deutschland ausbreitete.

Ab dem 3. März 2020 gab es einen ersten Covid-19-Infizierten Patienten in Thüringen und am 7. März 2020 hatte das Virus Erfurt erreicht. Die politischen Entscheidungsträger wurden aktiv und erste einschränkende Maßnahmen für das Leben miteinander wurden beschlossen und ergriffen.

>>> Verhaltensregeln und -empfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus im Alltag und im Miteinander

Hier nun ein Abriss der Ereignisse (Verordnungen und Verfügungen), die auch Hochstedt betrafen (keine Garantie auf Vollständigkeit) vom Beginn der Pandemie bis zum April 2021.

Quellen und weitere Informationen:

  • Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
  • Erfurt.de – das offizielle Stadtportal der Landeshauptstadt Thüringens

Corona-Virus

28.04.2021_ Inkrafttreten der Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 vom 28.04.2021

 

>>> PDF-Dokument Verordnung vom 31.03.2021


Corona-Virus02.04.2021: Inkrafttreten der Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 vom 01.04.2021

 

>>> PDF-Dokument Verordnung vom 01.04.2021


Corona-Virus01.04.2021: Inkrafttreten der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV 2 (Thüringer SARS CoV 2 Infektionsschutz Maßnahmenverordnung ThürSARS CoV 2 IfS MaßnV0 ) vom 31. März 2021

>>> PDF-Dokument Verordnung vom 31.03.2021


Corona-Virus31.03.2021: Inkrafttreten der ersten Verordnung zur Änderung der Sechsten Thüringer Quarantäneverordnung vom 30. März 2021

 

>>> PDF-Dokument Verordnung vom 30.03.2021


Corona-Virus17.03.2021: Inkrafttreten der Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 vom 17.03.2021

 

>>> PDF-Dokument Verordnung vom 17.03.2021 (außer Kraft)


Corona-Virus14.03.2021: Inkrafttreten der Thüringer Verordnung zur Anpassung der Infektionsschutzmaßnahmenzur Eindämmung einer weiteren sprunghaften Ausbreitungdes Coronavirus SARS-CoV-2 sowie gefährlicher Mutationen vom 12. März 2021

>>> PDF-Dokument Verordnung vom 12.03.2021


Corona-Virus24.02.2021: Inkrafttreten der Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 vom 24.02.2021

 

 >>> PDF-Dokument Verordnung vom 24.02.2021 (außer Kraft)


Corona-Virus19.02.2021: Inkrafttreten der Thüringer Verordnung zur weiteren Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie gefährlicher Mutationen vom 18.02.2021

 

>>> PDF-Dokument Verordnung vom 18.02.2021


Corona-Virus04.02.2021: Inkrafttreten der Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 vom 03.02.2021

 

 >>> PDF-Dokument Verordnung vom 03.02.2021 (außer Kraft)


Corona-Virus03.02.2021: Inkrafttreten der Thüringer Verordnung zur weiteren Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie gefährlicher Mutationen
Vom 2. Februar 2021

 >>> PDF-Dokument Verordnung vom 02.02.2021


Corona-Virus13.01.2021: Inkrafttreten der Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 12.01.2021

 

 >>> PDF-Dokument Verordnung vom 12.01.2021 (außer Kraft)


Corona-Virus10.01.2021: Inkrafttreten der Thüringer Verordnung zur nochmaligen Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, zur Verlängerung der allgemeinen Infektionsschutzregeln sowie zur Verlängerung und Änderung der Fünften Thüringer Quarantäneverordnung vom 9. Januar 2021

>>> PDF-Dokument Verordnung vom 09.01.2021


Corona-Virus

16.12.2020: Inkrafttreten der Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

Vom 16.12.2020

>>> PDF-Dokument Verordnung vom 16.12.2020 (außer Kraft)


Corona-Virus15.12.2020: Inkrafttreten der Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Ergänzung der allgemeinen Infektionsschutzregeln

Vom 14. Dezember 2020

>>> PDF-Dokument Verordnung vom 14.12.2020


EVANGELISCH – LUTHERISCHE KIRCHENGEMEINDE HOCHSTEDT

An alle Einwohner von Hochstedt

Christvesper am Heiligen Abend

Liebe Hochstedterinnen und Hochstedter, In diesem Jahr ist vieles anders, es ist ein Schaltjahr, ein Coronajahr und es ist bald Weihnachten. Auch das wird in diesem Jahr anders werden. Schon die Adventszeit ist anders, wir vermissen den Glühwein, den wir mit Freunden und Bekannten auf dem Weihnachtsmarkt bei einem netten Plausch genießen konnten. Auch während der Festtage in einer Gaststätte Essen gehen fällt aus...

>>>PDF-Dokument


Corona-Virus30.11.2020: Inkrafttreten der Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Anpassung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

>>> PDF-Dokument Verordnung vom 29.11.2020


Corona-Virus27.11.2020: Inkrafttreten der Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt vom 27.11.2020 zur Änderung der Allgemeinverfügung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

Vom 17.11.2020

>>> PDF-Dokument Verordnung vom 27.11.2020 (außer Kraft)


Corona-Virus17.11.2020: Allgemeinverfügung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2

Vom 17.11.2020

 >>> PDF-Dokument Verordnung vom 17.11.2020 (außer Kraft)


Corona-Virus8.11.2020: Inkrafttreten der Thüringer Verordnung zur Fortschreibung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

Vom 7.11.2020

 >>> PDF-Dokument Verordnung vom 7.11.2020


Corona-Virus02.11.2020: Inkrafttreten der Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2(Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung-ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO-) Vom 31. Oktober 2020

>>> PDF-Dokument Verordnung vom 31.10.2020


Corona-Virus27.10.2020: Inkrafttreten der Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 26.10.2020

>>> PDF-Dokument Allgemeinverfügung vom 26.10.2020 (außer Kraft)


Corona-Virus23.-25.10.2020: Die 40. Hochstedter Kirmes nach dem Wiederaufleben in den 1980er Jahren findet nur in kleinem Rahmen statt. Ein Kirmeszelt wurde nicht aufgestellt und unter Beachtung der Infektionsschutzmaßnahmen in einer Scheune gefeiert. >>>


Corona-Virus30. August: Inkrafttreten der Zweiten Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
gültig ab dem 30. August 2020

>>> PDF-Dokument Verordnung vom 30.8.2020 (außer Kraft)


 Corona-Virus13. Juni: Inkrafttreten der Thüringer Verordnung zur Neuordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Verbesserung der infektionsschutzrechtlichen Handlungsmöglichkeiten vom 9.6.2020

>>> PDF-Dokument Verordnung vom 9.6.2020 (außer Kraft)

>>>weitere Verordnungen unter thueringen.de


Corona-Virus13. Mai: Inkrafttreten der Allgemeinverfügung der LH Erfurt
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Erfurt ordnet als Gesundheitsamt gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) in der derzeit gültigen Fassung nachfolgende Allgemeinverfügung zum Schutze der öffentlichen Sicherheit an.

Die derzeitig wirksame Allgemeinverfügung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 wird ersatzlos aufgehoben.

Die Verordnung legt unter anderem fest:

Die Kontaktbeschränkungen bleiben, allerdings dürfen sich Angehörige eines Haushaltes mit Angehörigen eines anderen Haushaltes treffen.
Versammlungen im Sinne des Artikels 8 des Grundgesetzes und des Artikels 10 der Verfassung des Freistaats Thüringen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel sind nach Anzeige infektionsschutzrechtlich zulässig, sofern die Infektionsschutzregeln eingehalten werden.

Ab 13. Mai:

Dürfen alle Einrichtungen und Angebote öffnen, die ein Schutz- und Hygienekonzept vorweisen können und die in der neuen Verordnung nicht gesondert aufgeführt sind.
Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen werden eingeschränkt gestattet.
In Schulen wird der modifizierte Präsenzunterricht bis spätestens 2. Juni schrittweise auf alle Schülergruppen ausgeweitet.

Ab 15. Mai:

Gastronomie und sonstige touristische Angebote dürfen öffnen.

Ab 18. Mai:

Kitas und Kindergärten wechseln bis spätestens 15. Juni schrittweise von der erweiterten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb.

Ab 1. Juni:

Öffnung Fitnessstudios, Freibäder und Badeseen sowie von Vereins-, Sport- und Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen.

(außer Kraft)

 



Corona-Virus13. Mai: Inkrafttreten der Thüringer Verordnung zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche und zur Fortentwicklung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Maßnahmenfortentwicklungsverordnung -ThürSARS-CoV-2-MaßnFortentwVO-) Vom 12. Mai 2020


Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit den §§ 28, 29, 30 Abs. 1 Satz 2 und § 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), in Verbindung mit § 7 der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Infektionsschutzgesetz vom 2. März 2016 (GVBl. S. 155) verordnet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie:

>>> PDF-Dokument Verordnungen vom 12.5.2020 (außer Kraft)

 


Corona-Virus7. Mai: Inkrafttreten der Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt vom 05.05.2020


Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Erfurt ordnet als Gesundheitsamt gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) in der derzeit gültigen Fassung nachfolgende Allgemeinverfügung zum Schutze der öffentlichen Sicherheit an.

>>> PDF-Dokument Allgemeinverfügung vom 5.5.2020 (außer Kraft)


Corona-Virus04. Mai: Die Spielplätze werden wieder geöffnet.


Corona-Virus04. Mai: In Thüringen tritt am heutigen Montag eine Änderungsverordnung zur Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft. Damit wird der Beschluss der Thüringer Landesregierung vom 30. April umgesetzt.

Dazu erklärt Gesundheitsministerin Heike Werner: „Die derzeit niedrigen Infektionszahlen sind das Ergebnis der Kontaktbeschränkungen und der Entbehrungen der letzten Wochen. Die Auswirkungen der jetzigen Lockerungen auf die Anzahl der Neuinfektionen werden wir erst in zwei bis drei Wochen sehen. Deswegen kann die Rücknahme der Einschränkungen nur schrittweise erfolgen. Ab Montag können weitere Branchen in Thüringen wieder öffnen, Voraussetzung ist immer die Einhaltung strenger Hygiene- und Schutzkonzepte. Am meisten freue ich mich über die Öffnung der Spielplätze. Gerade Kinder mussten in den letzten Wochen sehr viele Einschränkungen akzeptieren.“

Die wichtigsten Punkte der Änderungsverordnung im Überblick.

Nach wie vor gilt:

Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
Hygienemaßnahmen einhalten
Mitglieder eines Haushalts dürfen sich gemeinsam mit maximal einer haushaltsfremden Person drinnen oder draußen aufhalten

Neue Regelungen:

An Gottesdiensten und sonstigen religiösen Zusammenkünften können im Ausnahmefall in geschlossenen Räumen mehr als 30 Personen teilnehmen. Die Vorlage eines Hygiene- und Schutzkonzeptes ist erforderlich.
Trauerfeiern sind auch in geschlossenen Räumen gestattet.
Klarstellung, dass auch auf Mund-Nasen-Bedeckungen verfassungsfeindliche Kennzeichen verboten sind
Öffnung von Spielplätzen
Öffnung von Musik- und Jugendkunstschulen für Individualunterricht und Unterricht in Kleinstgruppen bei entsprechenden Hygienekonzepten
Ermöglichung von Individualsport auf Freiluftanlagen
Streichung der 800m²-Regelung im Einzelhandel
Öffnung von Kosmetik- und Nagelstudios bei Einhaltung strenger Hygiene- und Schutzkonzepte
Öffnung von Fußpflegeangeboten bei Einhaltung strenger Hygiene- und Schutzkonzepte
Öffnung von Fahrschulen für den theoretischen Unterricht und die praktische Ausbildung für Moped- und Motorradführerscheine bei Einhaltung strenger Hygiene- und Schutzkonzepte
Öffnung von medizinischen Angeboten wie Physio- und Ergotherapien auch ohne medizinisches Attest/Rezept
Klarstellung, dass Seelsorgern Zutrittsrechte zu gewähren sind
Schrittweise Öffnung von Bildungseinrichtungen

Für alle Bereiche gilt, dass die Erstellung und Einhaltung von Schutzkonzepten und Hygieneregeln grundlegend ist. Die Angebote können, müssen aber nicht öffnen. Eine Öffnung kann erst erfolgen, wenn Schutzkonzepte umgesetzt werden können.

Quelle: erfurt.de

 

Zweite Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 Vom 2. Mai 2020

>>> PDF-Dokument Verordnungen vom 2.5.2020 (außer Kraft)

 


Corona-Virus27. April: Fahrplanänderungen

Teilweise wurden ab diesem Tag die Schulen für einige Klassenstufen geöffnet, so dass der öffentliche Nahverkehr einen veränderten Fahrplan herausbringen musste, um die Schüler zum Schulstandort bringen zu können. Hier die veränderten Fahrpläne, die Hochstedt betreffen:

>>> PDF-Fahrplan Linie 52 von Erfurt nach Hochstedt

>>> PDF-Fahrplan Linie 52 von Hochstedt nach Erfurt

>>> PDF-Fahrplan Linie 152 Niederzimmern-Hayn

>>> PDF-Fahrplan Linie 152 Hayn-Niederzimmern

>>> PDF-Fahrplan Linie 43 Erfurt (Marcel-Breuer-Ring) nach Vieselbach

>>> PDF-Fahrplan Linie 43 Vieselbach nach Erfurt (Marcel-Breuer-Ring)

>>> PDF_Zugfahrplan Vieselbach-Erfurt-Vieselbach

>>> PDF Zugfahrplan Vieselbach-Weimar-Vieselbach

 


Corona-Virus24. April: Mundschutzpflicht

Atemschutzmasken sind ab diesem Tag auch in Thüringen beim Einkauf und in den öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht. Aber die Regelung gilt auch an sonstigen Orten mit erhöhtem Menschenaufkommen. Dabei war es erst einmal egal, ob die Masken selber hergestellt worden waren oder vom Handel kamen.

Atemschutzmasken in EigenproduktionWichtig war, dass ein gewisser Schutz hergestellt wurde für Menschen, die sich auf engerem Raum begegnen. Ein Zeichen dieser Maskenpflicht war an der B7 auf Höhe des Ortseinganges von Erfurt zu sehen. Dort, in der Weimarischen Straße hatte man eine Schaufensterpuppe mit Mundschutz aufgestellt - wenn auch vielleicht zu Werbezwecken.

Schaufensterpuppe am Ortseingang von Erfurt

Für die Eigenproduktion von solchen Masken, war die Materialknappheit zu beachten. Hatten sich die Deutschen zu Beginn der Pandemie auf Klopapier, Küchenrollen, Teigwaren und Hefe gestürzt und massenhaft aus den Läden geschleppt, gab es nun keine Rohstoffe zum Maskennähen mehr - oder nur zu überhöhten Preisen. Wenn man etwa ein Gummiband kaufen wollte, welches einige Meter lang auf einem Päppchen aufgewickelt ist und in jeder Kurzwarenabteilung eines Supermarktes für knapp über einem Euro zu finden war. Waren Gummibänder nun Mangelware und wurden in der gleichen Länge im Internet mit über 16 Euro gehandelt. Leergeräumt waren auch im Kurzwarenregal die Fächer mit den einfachen Bändern, Garne und im Bastelbereich dünne Drähte (zum Anpassen der Maskenform über der Nase).

 


Corona-Virus24. April: Inkrafttreten der Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt vom 24.04.2020

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Erfurt ordnet als Gesundheitsamt gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) in der derzeit gültigen Fassung nachfolgende Allgemeinverfügung zum Schutze der öffentlichen Sicherheit an.

>>> PDF-Dokument Allgemeinverfügung vom 24.4.2020 (außer Kraft)

 


Corona-Virus19. April: Steine-Reihe der Kinder

Auch in Hochstedt gibt es nun eine bunte Reihe Steine, welche Hochstedter Kinder (und Eltern) angefangen haben zu gestalten. Überall in Deutschland entstehen gegenwärtig solche Freiluft-Ausstellungen um zum einen die Zeit zu überbrücken, die man zu Hause verbringen muss und zum anderen, um sich kreativ zu beschäftigen und der Welt zu zeigen, dass man noch da ist.

Steinausstellung Azmannsdorf

Zwischen Azmannsdorf und Linderbach gibt es eine solche Stein-Ausstellung bereits seit Anfang April. Dort findet man sie am Radweg zwischen den Orten. In Hochstedt wird man am Lindenborn fündig.

Steinausstellung HochstedtSteinausstellung Hochstedt

 


Corona-Virus18. April: Inkrafttreten der Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 18. April 2020

Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit den §§ 28, 29, 30 Abs. 1 Satz 2 und § 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), in Verbindung mit § 7 der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Infektionsschutzgesetz vom 2. März 2016 (GVBl. S. 155) verordnet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie:

Artikel 1 Dritte Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Dritte Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung -3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO-)...

>>> PDF-Dokument Verordnungen vom 18.4.2020 (außer Kraft)


 

Corona-Virus8. April: Inkrafttreten der neuen Allgemeinverfügung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 vom 08.04.2020

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Erfurt ordnet als Gesundheitsamt gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) in der derzeit gültigen Fassung nachfolgende Allgemeinverfügung zum Schutze der öffentlichen Sicherheit an...

>>> PDF-Dokument Allgemeinverfügung vom 8.4.2020 (außer Kraft)

 


 

Corona-Virus7. April: Inkrafttreten der Zweiten Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
(Zweite Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung — 2. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO —) vom 7. April 2020

Aufgrund des § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (lfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBI. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBI. IS. 587), in Verbindung mit § 7 Abs. 2 der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Infektionsschutzgesetz vom 2. März 2016 (GVBl. S. 155) verordnet das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie:

§ 1 Grundsätzliche Pflichten
Jede Person ist angehalten, die physisch sozialen Kontakte zu anderen Menschen außer zu den Angehörigen des eigenen Haushalts auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Zu anderen als den in Satz 1 genannten Personen ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten...

>>> PDF-Dokument Grundverordnung vom 26.3. (außer Kraft)


Corona-Virus2. April: Gesperrter Spielplatz am Sportplatz

Aufnahme vom Spielplatz am Sportplatz, der im Zuge der Grundverordnung vom 26. März mit Absperrbändern unzugänglich gemacht wurde. Auch hier galt es den Kontakt von Kindern und Erwachsenen untereinander zu unterbinden.

Gesperrter SpielplatzGesperrter Spielplatz


Corona-Virus1. April: Ein italienisches Militärflugzeug - C-130 Hercules - fliegt den Flughafen Erfurt-Weimar an, um von dort medizinisches Personal abzuholen.

Ärzte und Pflegekräfte aus Jena hatten sich bereiterklärt in italienischen Krankenhäusern, bei der Betreuung der an COVID-19 erkrankten Patienten zu helfen. Mit an Bord nahmen sie auch vier Beatmungsgeräte.

Italienischer Militärflieger


 

Corona-Virus1. April: Absage sämtlicher Veranstaltungen und Fahrten des Heimatvereins bis Ende Mai. (Frauentreffs, Ostereierfinden, Maibaumsetzen, Frühjahrsfahrt, Museumsnacht)

 


Corona-Virus1. April: Inkrafttreten der neuen Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 vom 01.04.2020

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Erfurt ordnet als Gesundheitsamt gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) in der derzeit gültigen Fassung nachfolgende Allgemeinverfügung zum Schutze der öffentlichen Sicherheit an...

>>> PDF-Dokument Allgemeinverfügung vom 1.4.2020 (außer Kraft)

 


 

Corona-Virus26. März: Inkrafttreten der Ersten Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2(Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung-ThürSARS-CoV-2-EindmaßnV0-)Vom 26. März 2020

Aufgrund des § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (lfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBI. IS. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBI. I S. 148), in Verbindung mit § 7 der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Infektionsschutzgesetz vom 2. März 2016 (GVBI.S. 155) verordnet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie:

§ 1Grundsätzliche Pflichten

Jede Person ist angehalten, die physisch sozialen Kontakte zu anderen Menschen außer zu den Angehörigen des eigenen Haushalts auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Zu anderen als den in Satz 1 genannten Personen ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5m einzuhalten...

>>> PDF-Dokument Grundverordnung vom 26.3. (außer Kraft)

 


 

Corona-Virus25. März: Inkrafttreten der vorläufigen Thüringer Grund-Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Corona EindämmungsVO vom 24. März 2020)

Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes (lfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) und § 7 der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (ThürlfSGZustV0) vom 2. März 2016 (GVBI. S. 155) verordnet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie:

§1 Grundsätzliche Pflichten

Jede Person ist angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außer zu den Angehörigen des eigenen Haushalts auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist zu anderen als den in Satz 1 genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten...

>>> PDF-Dokument Grund-Verordnung (außer Kraft)

 


 

Corona-Virus23. März: EVAG reduziert Fahrplanangebot

Hochstedt ist ab dem 23. März mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur noch eingeschränkt zu erreichen. Die Fahrpläne wurden den aktuellen Fahrgastzahlen angepasst. So fahren gegenwärtig weniger Busse nach Erfurt - auch am Morgen, wo Berufspendler in die Stadt fahren müssen. Linie 52 etwa fährt um 6.04 Uhr und dann erst wieder 8.13 Uhr nach Erfurt. Weitere Verbindungen gibt es um 10.13 Uhr, 14.51 Uhr und 17.15 Uhr.

>>> PDF-Fahrplan Linie 52 von Erfurt nach Hochstedt

>>> PDF-Fahrplan Linie 52 von Hochstedt nach Erfurt

>>> PDF-Fahrplan Linie 152 Niederzimmern-Hayn-Niederzimmern

>>> PDF-Fahrplan Linie 43 Erfurt (Marcel-Breuer-Ring) nach Vieselbach

>>> PDF-Fahrplan Linie 43 Vieselbach nach Erfurt (Marcel-Breuer-Ring)

>>>PDF_Zugfahrplan Vieselbach-Erfurt-Vieselbach

Die EVAG ist auch in Zeiten der Corona-Pandemie für ihre Fahrgäste da und hält den Betrieb mit Stadtbahnen und Bussen aufrecht. Bereits jetzt sind jedoch erheblich weniger Fahrgäste unterwegs, da Schulen, Kitas, Restaurants und der Großteil der Geschäfte geschlossen sind. Bei der EVAG sind die Auswirkungen des Virus auch hinsichtlich der Verfügbarkeit von Personal und weiterer Ressourcen spürbar.

„Aus diesen Gründen sehen wir uns gezwungen, unsere Angebote ab Montag, den 23. März, bis auf weiteres zu reduzieren. Mit dieser Maßnahme hoffen wir, so lange wie möglich ein Grundangebot an Mobilität aufrechterhalten zu können“, sagt Myriam Berg, Vorstand der EVAG.

Der neue Fahrplan orientiert sich am Sonntagsfahrplan, ist aber breiter aufgestellt, damit die Erfurter ihre Arbeitsplätze nach wie vor auch per Bus und Stadtbahn erreichen oder dringende Einkäufe erledigen können.

Mit diesem reduziertem Angebot hoffen wir, so lange wie möglich ein Grundangebot an Mobilität aufrechterhalten zu können. Aufgrund der dynamischen Lage kann es jedoch darüber hinaus jederzeit zu Anpassungen im Fahrplan kommen.

Die EVAG bittet alle Fahrgäste, sich entsprechend vorab zu informieren.

Wichtig: Es wird keine Haltestellenfahrpläne geben. Informationen zu den neuen Fahrplänen können ab sofort im Internet abgerufen werden. Auch über die EVAG-App „Erfurt mobil“ wird zeitnah informiert. An den Straßenbahn-Haltestellen erfolgt die Information über die digitale Fahrgastinformation und Laufschriften.

Die EVAG bittet ihre Fahrgäste für das reduzierte Angebot um Verständnis.

 


 

Corona-Virus20. März: Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt


Die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte in Thüringen haben sich heute in einem gemeinsamen Schritt auf weitere deutliche Maßnahmen geeinigt, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.


„Die Corona-Krise ist die größte Krise in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg. Dieser müssen wir mit umfangreichsten Hygieneregeln begegnen“, sagte Erfurts Oberbürgermeister Andreas Bausewein. „Wir Oberbürgermeister sind uns der Tragweite bewusst. Schließlich schränken wir das öffentliche Leben in unseren Städten drastisch ein. Es muss aber sein. Kein Weg führt daran vorbei. Nur so kann die Gesundheit möglichst vieler Menschen geschützt werden. Ich bitte alle Erfurterinnen und Erfurter um ihr Verständnis“...

>>> PDF-Dokument Allgemeinverfügung vom 20.3.2020 (außer Kraft)


 

Corona-Virus17. März:

Ab dem 17. März wurden die Schulen und Kindertagesstätten in Thüringen geschlossen. Dies betraf auch die Grundschule in Vieselbach und auch den Kindergarten, sowie private Betreuungsstellen.

Auch die Ortsteilbürgermeisterin meldete sich zu Wort - zunächst über Facebook und dann über den WhatsApp-Kanal des Heimatvereins.

>>> PDF-Dokument Aufruf der Ortsteilbürgermeisterin vom 17. März 2020

 


Corona-VirusMitte März:

Am 15. März wurden am Lindenborn erste einschränkende Maßnahmen in Form eines Hinweises (vermutlich vom Kirchspiel?) an einem Baum bekannt gemacht.

Coronavirus-Information

Text: "Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage sind zunächst bis zum 19. April alle Veranstaltungen, das betrifft auch Gottesdienste, Seniorennachmittage, Kinderkirche, Konfirmandenunterricht, abgesagt. Bitte beachten Sie auch die aktuellen Informationen.

Coronavirus_Information